Im April hat der Deutsche Bundestag entschieden, Import und Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen nur unter strengsten Auflagen und nur für "hochrangige Forschungsziele" zu erlauben. In Deutschland selbst ist die Gewinnung embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Dennoch ist die öffentliche Gesellschaft aufgefordert, den ethischen Fragen zur Präimplantationsdiagnostik, zu Stammzellenforschung sowie des therapeutischen und reproduktiven Klonens im Raum zwischen Wissenschaft und Recht verstärkt nachzugehen.
Bernhard Schlink, an der Humboldt-Universität zu Berlin lehrender Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, untersucht in nun vorliegender erweiterter Fassung eines im Dezember 2001 gehaltenen Vortrages die verfassungsrechtlichen Vorgaben für Embryonenschutz im Kontext der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zum Schwangerschaftsabbruch. Gut verständlich geschrieben, formuliert der Autor sich widersprechende Ergebnisse und verdeutlicht damit, dass der Gesetzgeber zurzeit in seiner Haltung zum Lebensschutz uneindeutig regelt. Schlink appelliert sowohl an die rechtswissenschaftliche Dogmatik als auch an den Gesetzgeber, den Widersprüchen klärend zu begegnen.
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