TRBS 1203 Befähigte Person

Die erste Technische Regel für Betriebssicherheit - Die Sicherheitsinformation

Erschienen am 21.04.2005, 1. Auflage 2005
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783609611617
Sprache: Deutsch
Umfang: 23 S.
Format (T/L/B): 0.2 x 18.7 x 12.5 cm
Einband: Geheftet

Beschreibung

Mit der TRBS 1203 liegt nun die erste Technische Regel zur Betriebssicherheitsverordnung vor. Der Arbeitgeber erhält mit der TRBS eine Hilfestellung bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung. Auf der Grundlage seiner betrieblichen Umgebungsbedingungen kann er damit effiziente, auf Arbeits- und Gesundheitsschutz basierende betriebliche Abläufe aufbauen, dafür geeignete Arbeitsmittel bereitstellen, und diese auch in sicherem Zustand auf Dauer betreiben. TRBS 1203 ¿Befähigte Person¿. Diese Technische Regel konkretisiert gemäß § 2 Abs. 7 BetrSichV die Voraussetzungen für die fachliche Befähigung und Anforderungen an die Weisungsfreiheit einer befähigten Person für Prüfungen an Arbeitsmitteln. Im Allgemeinen Teil (Allgemeine Anforderungen) werden grundlegende Anforderungen beschrieben, die alle befähigten Personen erfüllen müssen. Teil 1 (Besondere Anforderungen - Explosionsgefährdungen) stellt zusätzliche Anforderungen, die alle befähigten Personen erfüllen müssen, denen Prüfungen zum Schutz vor Explosionsgefährdungen übertragen werden. Diese sind ergänzend zu den allgemeinen Anforderungen zu erfüllen. Teil 2 (Besondere Anforderungen - Druckgefährdungen) stellt zusätzliche Anforderungen, die alle befähigten Personen erfüllen müssen, denen Prüfungen zum Schutz vor Druckgefährdungen übertragen werden. Diese sind ergänzend zu den allgemeinen Anforderungen zu erfüllen.

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