Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geowissenschaften / Geographie - Bevölkerungsgeographie, Stadt- u. Raumplanung, Note: 1,3, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Geographisches Institut), Veranstaltung: Angewandte Geographie, Sprache: Deutsch, Abstract: Bewertung in der räumlichen Planung was ist das eigentlich? Zum besseren Verständnis der Idee und Problematik der Bewertung stellen wir uns ein abstrahiertes Beispiel vor: Eine Gruppe von Menschen gibt uns eine Hand voll Eier und bittet uns, für sie das beste davon auszuwählen. Selbstverständlich erwarten sie auch eine ausführliche Begründung für die Entscheidung, die uns in Anbetracht der Ähnlichkeit der Eier sicherlich nicht leicht fällt. Liefern wir keine absolut überzeugende Begründung für unsere Entscheidung, werden wir von einigen der Gruppe beschuldigt, nicht rational und neutral bewertet zu haben.
Genau dies ist die Problematik, die in der Planungsbewertung entsteht: ein Planer muss aus einer Reihe von Alternativvorschlägen für eine Planung auswählen. Der Auswahl geht der Bewertungsprozess voran, an den alle Beteiligten zahlreiche Anforderungen stellen, um ihn zu akzeptieren. Schließlich gibt es die Möglichkeit, dass ein Planer ein Einzelvorhaben bewerten muss, was mangels Vergleichbarkeit noch schwerer fällt.
In dieser Arbeit wird zunächst definiert, was wir unter einer Bewertung verstehen, was die Bedeutung und Funktion von Bewertungsmethoden ist, welche Anforderungen wir an sie stellen und welche Bestandteile sie haben. Im weiteren Verlauf werden wir einige Bewertungsmethoden näher betrachten, um anschließend ihre Möglichkeiten und Grenzen einzuschätzen. Ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen in diesem Bereich soll das vermittelte Bild der Planungsbewertung abrunden. Wie wir uns vorstellen können, ist die Bewertung von Planungsalternativen oder auch Einzel-vorhaben einer der wichtigsten Bestandteile einer jeden Planung, denn auf ihr basiert alles weitere Vorgehen. Gleichzeitig ist die Bewertung aber auch ein sehr strittiger Punkt, denn jeder Beteiligte möchte, wenn er schon auf das Entscheidungsrecht verzichtet, die Entschei-dung eines anderen verstehen und als gerechtfertigt betrachten können. POSCHMANN schreibt dazu: In der Bewertung wird die Zulässigkeit und Vorteilhaftigkeit der betrachteten Hand-lungsoptionen festgestellt. Die Zufriedenstellung aller Beteiligten herzustellen, ist aber in Anbetracht des Kompromisses, den ein Bewerter eingehen muss, überaus schwierig. Er muss stets den Mittelweg zwischen seiner eigenen Meinung und der damit verbundenen Begründungslosigkeit und der mathematisch-komplexen und nur scheingenauen Bewertung finden.
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