Rechtswahl im Spannungsfeld von Parteiautonomie und kollisionsrechtlichem Schutz des Schwächeren

Eine vergleichende Untersuchung der Rechtswahlmöglichkeiten sowie der Effektivität des Schwächerenschutzes im Internationalen Scheidungs-, Unterhalts- und Erbrecht

Erschienen am 24.11.2017
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783938057759
Sprache: Deutsch
Umfang: 328
Format (T/L/B): 21.0 x 14.0 cm

Beschreibung

Die Parteiautonomie ist in Zeiten fortschreitender Globalisierung und Europäisierung des Internationalen Privatrechts von stetig zunehmender Bedeutung und gilt vor allem als Ausdruck der Freiheit des Einzelnen, rechtliche Beziehungen selbstbestimmt nach den eigenen Vorstellungen regeln zu dürfen. Eine Rechtswahl tangiert gleichzeitig jedoch auch schützenswerte Interessen der schwächeren Partei oder Dritter, sodass der europäische Gesetzgeber die Rechtswahlmöglichkeiten im Internationalen Scheidungs-, Unterhalts- und Erbrecht bewusst nicht schrankenlos ausgestaltet hat. In der vorliegenden Arbeit werden die in der Rom III-Verordnung, dem Haager Unterhaltsprotokoll sowie der Europäischen Erbrechtsverordnung vorgesehenen Grenzen der Rechtswahlfreiheit herausgearbeitet und untersucht, inwiefern sie im Spannungsfeld mit der Freiheit der beziehungsweise des Wählenden gerechtfertigt sind. Nach einführenden Ausführungen zum Begriff der Parteiautonomie, ihrer Entwicklung und Legitimation sowie der Notwendigkeit des Schwächerenschutzes befasst sich die Arbeit schwerpunktmäßig mit der Bedeutung und Ausgestaltung der Rechtswahlfreiheit in den jeweiligen Verordnungen. Es wird herausgearbeitet, ob und inwiefern ein sinnvoller Schutz des Schwächeren erreicht wird, bevor in einem abschließenden Kapitel eine rechtsgebietsübergreifende Betrachtung und Bewertung vorgenommen wird. In diesem Zusammenhang wird insbesondere versucht, Parallelen aufzuzeigen, die eine Verwendung einheitlicher Grundsätze nahelegen und anhand derer für die erkannten Schwachstellen im Bereich des Schwächerenschutzes eine sinnvolle Lösung herausgearbeitet werden kann.

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